#64 Amazon & OTTO für Händler sperren – rechtliche Möglichkeiten für Marken
Heute zu Gast ist Rechtsanwalt und E-Commerce-Experte Markus Nessler. Als Berater hilft er Marken und Handelsunternehmen die Transformation von klassischen Vertriebskanälen und dem stationären Handel hin zum Online-Handel erfolgreich zu meistern.
Im Gespräch widmen Host Florian Vette und Rechtsexperte Markus Nessler sich der Frage, ob Marken Händlern den Verkauf auf Online Marktplätzen wie Amazon und OTTO verbieten dürfen. Wie kann die Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern gesteuert werden? Und wie kann auf zu niedrige Preise, Rabattaktionen und mangelhafte Produktpräsentationen reagiert werden? Dürfen Sanktionen verhängt werden? Das beste Mittel für die Steuerung unterschiedlicher Handelspartner ist laut Markus Nessler eine klare Absprache in Form selektiver Vertriebsverträge. Marken können so regulieren, wo verkauft werden darf, welche Produkte verkauft werden und welche Bedingungen (z. B. Lieferkosten, Kundenservice) eingehalten werden müssen.
Themen: Online Handel vs. Offline Handel, selektiver Vertrieb, Sortimentsstruktur, Marktrichtlinien, Vertriebsrichtlinien, Bezugskonditionen, Autorisierte Verkaufsstellen, Autorisierte Produkte, Funktionskonditionen, Mindestumsätze, UVP, Preisstaffeln, Logistische Konditionen, Kundenservice, Internationale Konditionen, GVO, Abmahnungen
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Weitere Informationen zum Thema Amazon & Online-Marktplätze findest du auf unserem MOVESELL Blog oder in unserer YouTube Academy
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